
Organe des Vereins Walter Eucken Institut sind neben dem Vorstand und dem Kuratorium
• die Mitgliederversammlung. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung.
• Fördermitglieder. Fördermitglied kann jede natürliche Person für einen Jahresbeitrag von 100 Euro werden. Juristische Personen werden durch eine jährliche Spende von 500 Euro Fördermitglied.