
wurde am 16. Februar 1895 in Konstanz geboren. Seine rechtswissenschaftliche Promotion und Habilitation erfolgten an der Universität Freiburg. Die erste Professur trat er an der Universität Jena an, doch wurde ihm 1940 wegen seiner Kritik an der NS-Politik gegenüber den jüdischen Mitbürgern die Lehrbefugnis entzogen. Erst 1945 wurde er wieder auf eine Professur berufen, zunächst an der Universität Freiburg und 1946 an der Universität Frankfurt. Franz Böhm war stets bemüht, seine wissenschaftlichen Einsichten politisch wirksam werden zu lassen.
Für die Widerstandsbewegung um Carl-Friedrich Goerdeler arbeitete er einen Entwurf für ein Kartellgesetz aus, und er war maßgeblich an den Vorbereitungen des 1957 verabschiedeten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt. In den Nachkriegsjahren war er hessischer Minister, Verhandlungsleiter für die Aushandlung des Wiedergutmachungsabkommens mit Israel und zwischen 1953 und 1965 Mitglied des Deutschen Bundestages. Seit 1948 war er Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates zunächst der Verwaltung für Wirtschaft und danach beim Bundeswirtschaftsministerium. Er starb am 26. September 1977.
Franz Böhm bezeichnete den Wettbewerb als das „genialste Entmachtungsinstrument der Geschichte“. Er betonte die Notwendigkeit, eine Ordnung des Leistungswettbewerbs gegen Gefährdungen durch private Macht und Kartelle zu verteidigen, ebenso wie die Notwendigkeit, die marktwirtschaftliche Privatrechtsordnung als eine Ordnung von Rechtsgleichen gegen die Gefährdungen zu schützen, die ihr daraus erwachsen, dass Interessengruppen über den politischen Prozess Privilegien zu erwirken suchen.