Hans Grossmann-Doerth

geboren am 9. September 1894, studierte in München und Hamburg Rechtwissenschaften. Nach der Promotion 1923 ("Die Schuldfolgen des künftigen Strafrechts") folgte eine Anstellung als Amtsrichter in Hamburg. 1928 habilitierte sich Großmann-Doerth mit einer vielbeachteten Arbeit zu "Die Grundformen des Überseekaufs". 1930 nimmt Großmann-Doerth einen Ruf an die deutsche Universität nach Prag auf einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Handelsrecht an.

1933 wechselt Großmann-Doerth als planmäßiger außerordentlicher Professor für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht sowie für Bürgerliches Recht an die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. In seiner Antrittsvorlesung am 11. Mai 1933 spricht er zum Thema "Selbstgeschaffenes Recht der Wirtschaft und staatliches Recht", in der er die Kernthesen seines eigenen Ansatzes vorstellt - Thesen, die später auch zentral für das Konzept der Freiburger Schule werden. In den folgenden Jahren entfaltet sich eine intensive Zusammenarbeit mit Walter Eucken und Franz Böhm. Am 18. Juli 1939 ereilt Großmann-Doerth die Einberufung zum Wehrdienst. Er fällt am 5. März 1944.

Auf Grund seines frühen Todes wurde er in der wissenschaftlichen Literatur bislang kaum beachtet, doch kann er zusammen mit Eucken und Böhm als Begründer der Freiburger Schule gelten. Er gab dem ordoliberalen Gedankengut eigene Impulse und trieb die gemeinsame Arbeit innerhalb der Freiburger Gruppe maßgeblich voran. Großmann-Doerth beschäftigte sich unter anderem auch mit dem Gedanken des starken Staates, der die Partikularinteressen Einzelner wirksam abwehren kann.

Nähere Informationen zu Leben und Werk finden Sie in dem Buch:

Blaurock, Uwe / Goldschmidt, Nils / Hollerbach, Alexander (Hrsg.)
Das selbstgeschaffene Recht der Wirtschaft. Zum Gedenken an Hans Großmann-Doerth (1894-1944).

Info.